Corona-Update Dezember
03.12.2021
Corona– und Hygieneregel des
VfL Eintracht Warden 1922 e. V.
Zutritt zu unserer Sportanlage und zu den Hallenzeiten:
- Der Zutritt ist nur noch immunisierten Personen gestattet (Geimpft oder Genesen) = 2G
- Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis einschl. C Junioren
- Ausnahme: ehrenamtliche Vereinsverantwortliche (Trainer–Betreuer) nur mit Vorlage eines amtlichen Testergebnisses
- Alle Spieler fallen unter der 2G–Regel
BEGRIFFSERKLÄRUNGEN:
- Immunisierte Personen: Vollständig geimpfte oder genesene Personen
- Getestete Personen: Antigentest bis 24 Stunden, PCR Test laborbescheinigt bis 48 Stunden
- Schulpflichtige Kinder: Gelten als getestet wegen der Teilnahme an verbindlichen Schultestungen
- Vorschulkinder: Gelten als getestete Personen
Gültige Hygiene– und Infektionsschutzregeln
- Grundsätzlich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5Metern einzuhalten
- Regelmäßige gründliches Händewaschen, Niesen in die Armbeuge, Vermeidung von Körperkontakt
- Maskentragen bei Nichteinhaltung von Mindestabständen, z.B. in einer Schlange von Menschen, auch im Freien und Zutritt zu unseren Hallenzeiten
Der Nutzer und Besucher der Sportanlage werden vom VfL Eintracht Warden in Stichproben kontrolliert. Nutzer und Besucher haben einen Immunisierungs– oder Testnachweis und amtliches Ausweispapier mitzuführen
Auf Verlangen sind diese Papiere den kontrollierenden Personen vorzulegen. Personen, die diesen Nachweis nicht vorlegen können, werden der Sportanlage verwiesen! Personen, die bewusst diese Vorschriften umgehen, werden in Haftung genommen, sollte der VfL Eintracht Warden für diese Personen mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
Stand: 24.11.2021 Vorstand und Jugendleitung
Hygiene-und Verhaltensregeln des VfL Eintracht Warden 1922 e. V.